Kann jeder bei BNI mitmachen?
Für die Teilnahme an einem Treffen als Besucher gibt es keine Bedingungen. Zur Aufnahme in ein Chapter benötigen Sie zwei Referenzen. Anders als im Falle eines Gastbesuches, muss Ihr Fachbereich noch frei sein, damit die Exklusivität gewahrt bleibt. Wenn Sie kein Chapter mit einem freien Fachbereich finden, rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine E-Mail. Sie können nur mit Ihrer Hauptbeschäftigung – nicht mit einer nebenberuflichen Tätigkeit – vertreten sein. Wir prüfen bei jedem Antragsteller zwei Geschäftsreferenzen und jeder Bewerber muss bestätigen, dass er bereit ist, die BNI-Regeln und –Richtlinien einzuhalten.
Was ist ein Chapter?
Chapter (amerikanisch „Ortsverband“) ist die BNI-interne Bezeichnung einer regionalen BNI-Gruppe von Geschäftsleuten und Unternehmern. Jeder Fachbereich ist in einem solchen Team nur einmal vertreten.
Was ist das Ziel?
Mehr Umsatz durch neue Kontakte und Geschäftsempfehlungen. Und das für jeden Teilnehmer.
Warum finden die Treffen frühmorgens statt?
Diese frühe Tageszeit ermöglicht den 20 bis 60 Geschäftsleuten trotz unterschiedlichster Branche / unterschiedlichem Fachbereich regelmäßig voneinander zu profitieren. Jeder hat einen motivierenden Einstieg in den Tag und bewahrt sich volle Handlungsfreiheit für sein Unternehmen.
Wie wird die Qualität der Empfehlungen gewährleistet?
Bei BNI wird per Definition klar unterschieden zwischen Hinweisen/Tipps und qualifizierten Empfehlungen. Alle Team-Mitglieder gewinnen durch Anleitung und Erfahrung schnell Routine in der Umsetzung. Um passende Empfehlungen zu erhalten, üben sich BNI-Mitglieder auch in der klaren Darstellung ihrer Zielkunden und Leistungen/Produkte.
Warum gibt es bei BNI Spielregeln?
Alles, was im Leben spielend funktionieren soll, braucht Regeln. So fördern auch bei BNI geregelte Abläufe und klare Vorgaben die Effizienz, den Spaß an der Sache und den Erfolg für alle. Professioneller Austausch, konkrete Förderung der Ergebnisse und Beifall statt Kaffeeklatsch – genau das schätzen Unternehmer, die wertvolle Beziehungen pflegen und sich gegenseitig durch Geschäftsempfehlungen fördern wollen.
Was wird in den Trainings/Workshops vermittelt?
Schnell Fuß fassen, rasch Erfolge erzielen, sich wohl fühlen und weiter entwickeln! In diesem Sinne zielen alle Workshops auf die Stärkung der Netzwerker-Qualitäten jedes Einzelnen ab. Neuen Mitgliedern wird im Mitglieder-Erfolgs-Training das Basiswissen zum Netzwerken und zur BNI-Systematik vermittelt. Die Schulungen zu den Themen Netzwerken, Empfehlungen, Besucher einladen und Präsentation kombinieren Theorie und Praxis.
Warum darf man als Gast max. an zwei Treffen teilnehmen?
Die Klarheit, Transparenz, Solidität, Vertrauenswürdigkeit und der hohe Nutzen einer BNI Mitgliedschaft erschließt sich Gästen meist bereits beim Besuch eines Treffens. Wer auch nach dem zweiten Mal unschlüssig bleibt, bringt aus BNI-Sicht nicht die positive Überzeugung mit, die zu einem aktiven, motivierten Chapter beiträgt. So ist es Teil des BNI- Qualitätsmanagements, maximal zwei Besuche zu ermöglichen.
Was passiert mit den Adressdaten der Empfehlungen?
Adressdaten, die im Rahmen des Empfehlungsaustausches weitergegeben werden, behandelt das Unternehmerteam vertraulich. Sie werden nicht an Dritte weitergeben.
Warum finden die Treffen regelmäßig statt?
Sich kennen und vertrauen bedeutet, sich mit gutem Gefühl aus Überzeugung gegenseitig weiter zu empfehlen. Dazu ist es wichtig, sich regelmäßig persönlich zu begegnen und auf dem Laufenden zu halten in Bezug auf Kompetenzen, Referenzen und sonstige berufliche / geschäftliche Entwicklungen. Zudem werden bei jedem Treffen Empfehlungen ausgetauscht – vergütungs- und provisionsfrei.
Was ist der Nutzen der Vertreterregelung?
Statt "aus den Augen aus dem Sinn" zu geraten, wahren Sie trotz Abwesenheit Ihre und die Interessen aller. Sie bleiben weiterhin bei den anderen im Gedächtnis. Sie können trotz Abwesenheit vermitteln, was für Sie wichtig ist. Sie können Empfehlungen erhalten. Ihr Vertreter kann Geschäftskontakte zu anderen pflegen und aktiv netzwerken.
Wie kann ich wen weiterempfehlen, den ich noch nicht kenne bzw. nicht gut genug kenne?
Das brauchen und sollen Sie gar nicht. Arbeiten Sie zuerst aktiv am Beziehungsaufbau. Schnell werden Sie bemerkenswerte Dienstleistungen / Produkte einiger Unternehmer des Teams kennen lernen. Dann empfehlen Sie ganz im Sinne von BNI – aus Überzeugung.
Ist BNI ein Strukturvertrieb, Multi-Level-Marketing-Programm oder Schneeballsystem?
Dreimal NEIN.
BNI ist nicht mehr und vor allen Dingen nicht weniger als die beste und gut organisierte Plattform für Unternehmer mit dem gleichen Interesse: mehr Umsatz durch neue Kontakte und Geschäftsempfehlungen. Dabei gibt es weder mehrere Vertriebsebenen noch Provisionen oder Beteiligungen. Die Mitglieder unterstützen sich auf der Basis von Gegenseitigkeit und Vertrauen.
BNI ist ein Franchise-Business mit regionalen Lizenzpartnern vor Ort. Die Franchise-Rechte für den deutschsprachigen Raum (Deutschland-Österreich) gehören der BNI GmbH & Co. KG. Sitz: Rennweg 9/4/1,1030 Wien, Österreich, Registergericht: Handelsgericht Wien, Firmenbuchnummer: FN 321203 h, USt-IdNr.: ATU64741257. Geschäftsführer sind Harald Lais und Michael Mayer
Franchise bedeutet: Sie nutzen die Idee, das Produkt oder eine Dienstleistung eines etablierten Systems und profitieren davon ohne die Risiken einer Neueinführung eingehen zu müssen. Bekannte andere Beispiele sind McDonald`s, Burger King und OBI. BNI ist Marktführer unter den professionellen Netzwerken im Bereich Empfehlungsmarketing.
Kann ich jederzeit aus einem Chapter aussteigen?
Ja. Jederzeit. Ohne Kündigungsfrist. Ohne Angabe von Gründen.
Was möchten Sie noch wissen? Meistens beantwortet ein unverbindlicher Besuch eines BNI-Unternehmertreffens auch die letzten offenen Fragen. Kontakte schaden nur dem, der keine hat. Rufen Sie uns jetzt an und erleben Sie wie Empfehlungen zu mehr Umsatz führen.
Jede Neubewerbung und Verlängerung wird vom Mitgliederausschuss individuell anhand der neu strukturierten Fachgebietsliste geprüft und das beantragte Fachgebiet im Rahmen der BNI-Richtlinien freigegeben oder abgelehnt. Eine Änderung des aktuellen Fachgebietes ist ausschließlich durch eine Verlängerungs- oder Änderungsbewerbung möglich.
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